You are here: Home Reviews Journals sehepunkte 11 (2011) 03 Metropolitangewalt und papstgeschichtliche Wende
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    • Document type
      Review (monograph)
      Journal
      sehepunkte
      Author (review)
      • Erkens, Franz-Reiner
      Language (review)
      Deutsch
      Language (monograph)
      Deutsch
      Author (monograph)
      • Schrör, Matthias
      Title
      Metropolitangewalt und papstgeschichtliche Wende
      Year of publication
      2009
      Place of publication
      Husum
      Publisher
      Matthiesen
      Number of pages
      289
      ISBN
      978-3-7868-1494-8
      Subject classification
      History of religion
      Time classification
      until 499 AD - 1st - 5th century AD, Middle Ages, Modern age until 1900
      Regional classification
      Europe
      Subject headings
      Metropolit
      Metropolitangewalt
      Kirchenpolitik
      Kanonisches Recht
      Papst
      Original source URL
      http://www.sehepunkte.de/2011/03/17086.html
      recensio.net-ID
      710bfa7e2fc04a6ae0355621214563c7
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Matthias Schrör: Metropolitangewalt und papstgeschichtliche Wende (reviewed by Franz-Reiner Erkens)

sehepunkte 11 (2011), Nr. 3

Matthias Schrör: Metropolitangewalt und papstgeschichtliche Wende

Die Einschränkung, welche die Metropolitangewalt im Zuge der Durchsetzung des römischen Zentralismus durch die Reformpäpste des 11. und frühen 12. Jahrhunderts hinnehmen musste, die Minderung der metropolitanen Eigenständigkeit durch die "papstgeschichtliche Wende", bei der die römischen Bischöfe ihren Primat aus einer lediglich reaktiven zu einer aktiv agierenden Größe in der Geschichte der lateinischen Kirche machten, ist der bislang noch nicht monographisch behandelte Gegenstand vorliegender Untersuchung, die auf einer Düsseldorfer Dissertation von 2007/08 beruht. Sie setzt ein mit einem breiten Überblick über die Entwicklung der Stellung des Metropoliten (16-95), der deutlich macht, dass diese bereits vor der Mitte des 11. Jahrhunderts zunehmenden Restriktionen unterlag. Im zweiten Teil (96-237) schildert Matthias Schrör dann die Verwirklichung des päpstlichen Primats seit dem Pontifikat Leos IX. und die Rückwirkungen auf das Metropolitenamt.

Die Elemente, die eine Straffung der römischen Zentralgewalt bewirkten, sind natürlich längst bekannt: einerseits die Neuordnung der päpstlichen Administration sowie die Umgestaltung des Urkundenwesens und die Übertragung der Papstwahl an die Kardinäle, andererseits die Ausgestaltung eines keinesfalls völlig neuen, nun aber intensiver benutzten Instrumentariums direkter Herrschaftsausübung wie die Reise- und Synodaltätigkeit Leos IX., an deren Stelle schließlich das Legatenwesen trat, die jährliche Ostersynode, seit Gregor VII. Fastensynode mit überregionalem Besuch und der Möglichkeit zur Zitation von Bischöfen und Metropoliten, die Verpflichtung zur persönlichen Abholung des Palliums und die Umgestaltung des dabei von den Metropoliten zu leistenden Treueids in einen Gehorsamseid, schließlich die Betonung des absoluten, episkopale wie metropolitane Befugnisse einschränkenden Weiherechts des Papstes. Wenn dies, wie gesagt, auch keinesfalls alles neu ist, so werden doch die einzelnen, päpstlicherseits forcierten und dabei zu Veränderungen führenden Entwicklungen - europaweit abgehandelt und in ihren entscheidenden Grundlinien vorgestellt - nun gebündelt betrachtet mit Blick auf die Konsequenzen für die Metropolitanstellung. Die endgültige, an ältere Vorgaben anknüpfende Etablierung des römischen Bischofs als absolutes und aktives Oberhaupt der lateinischen Kirche, die praktische Verwirklichung des Universalprimats im abendländischen Westen, die einherging mit der Auflösung traditioneller, episkopalistischer Ansichten und Strukturen, führte zu einer verstärkten, schließlich kirchenrechtlich sanktionierten Einbindung der Metropoliten in die hierarchischen Strukturen der Papstkirche und zu dem die Unterordnung betonenden Verständnis von der erzbischöflichen Stellung als eine durch die Palliumvergabe symbolisierte Teilhabe am päpstlichen Primat. Dadurch hatte ein schon lange greifbarer Prozess eine bestimmte Richtung bekommen und gelangte zugleich zum Abschluss, wobei die "papstgeschichtliche Wende" zur entscheidenden Umbruchszeit für die Metropolitangewalt wurde, die dem Papst nicht nur fortan rechtlich strikt untergeordnet war, sondern innerhalb der Hierarchie auch noch durch das entstehende Kardinalskollegium zurückgestuft wurde.

Zu korrigieren sind folgende Irrtümer: Die christlichen Kaiser Roms legten sich den Titel 'pontifex maximus' im 4. Jahrhundert nicht zu (17), sondern legten ihn gegen Ende des Säkulums ab. 1917 wurde nicht das 'Corpus' iuris canonici (24), sondern der Codex iuris canonici promulgiert. Die für König Heinrich I. von Frankreich (99) und Papst Innocenz I. (203) genannten Amtsdaten sind fehlerhaft.